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Hinweise zur Rundfunkgebührenpflicht Aus gegebenem Anlass möchten wir alle Kolleginnen und Kollegen der Jugendarbeit darauf hinweisen, dass für jedes Empfangsgerät (Hörfunk, Fernseh- und Aufzeichnungsgeräte, Video- und Radiorekorder, Monitore, Lautsprecher die Empfangsteile haben) die Rundfunkgebührenbefreiung beantragt werden muss. Die Befreiung darf nicht erst nachträglich beantragt werden, sondern muss unmittelbar dann gestellt werden, wenn das Gerät erworben oder geschenkt wurde. Die Befreiung gilt nur für 3 Jahre und muss dann wieder beantragt werden. Es ist zu verschärften Kontrollen gekommen und erhebliche Nachzahlungen mussten schon geleistet werden.
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