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Hinweise zur Rundfunkgebührenpflicht
Beachten sie bitte, dass die Geräte nur dann von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden können, wenn sie ausschließlich Jugendlichen zur Verfügung stehen.
Bei Nachfragen: Ella Buresch Evangelische Kirche von Westfalen Amt Für Jugendarbeit, Haus Villigst Iserlohner Str. 25, 58239 Schwerte Tel. 02304/755-190 o. 182 FAX 02304/755-248 Email: e.buresch@aej-haus-villigst.de
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