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Rundfunk
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point02 Aktuelles

Hinweise zur Rundfunkgebührenpflicht

Beachten sie bitte, dass die Geräte nur dann von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden können, wenn sie ausschließlich Jugendlichen zur Verfügung stehen.

Bei Nachfragen:
Ella Buresch
Evangelische Kirche von Westfalen
Amt Für Jugendarbeit, Haus Villigst
Iserlohner Str. 25, 58239 Schwerte
Tel. 02304/755-190 o. 182
FAX 02304/755-248
Email: e.buresch@aej-haus-villigst.de

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