Mikroprojekte im Themengebiet „Sexuelle Bildung“
Gute Nachrichten: Auch im Jahr 2025 können wieder Mikroprojekte im Themengebiet „Sexuelle Bildung“ für die evangelischen Jugenden in NRW gefördert werden!
Antragsfrist ist Montag, 10. März 2025!
Hier geht es zur Antragsstellung: https://forms.office.com/e/8SQzxHHHmm
Aufgrund der Fördersystematik liegt ein Schwerpunkt der Mittelverausgabung in der Offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Aber auch Einrichtungen der Jugendverbandsarbeit sind eingeladen Anträge zu stellen.
– Die Förderung erfolgt in Form von Mikroprojekten. Ihr könnt pauschal 500 €, 1.000 € oder 1.500 € je Projekt beantragen, die mit vereinfachtem Verwendungsnachweisverfahren (Rechnungsstellung, kein formales Verfahren) abgerechnet werden.
Das Thema „Sexuelle Bildung“ muss in dem Projekt klar erkennbar sein. Das Projekt ist begrenzt auf das Kalenderjahr 2025. Antragsberechtigt sind die zentralen Abrechnungsstellen der AEJ-NRW, Einrichtungen der Offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und Zusammenschlüsse mehrerer Träger.