Sonderförderung für das Jahr 2023 im Themengebiet „Sexuelle Bildung“.
### Wir rufen zur Antragsstellung auf ###
Nun haben wir für das Jahr 2023 kurzfristig einen Etat für Projekte im Themenfeld Sexuelle Bildung zur Prävention sexualisierter Gewalt zur Verfügung.
Aufgrund der Fördersystematik liegt ein Schwerpunkt der Mittelverausgabung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (ca. 70 %).
Antragsfrist ist der 4. April 2023. (Eine Förderzusage wird nach den Osterferien verschickt, frühestens in der 17. KW.)
Antragsaufforderung:
Aufgrund der Kurzfristigkeit gibt es nur eine knappe Liste an Kriterien:
Das Thema Sexuelle Bildung muss in dem Projekt klar erkennbar sein. Das Projekt ist begrenzt auf das Jahr 2023. Alle Ausgaben müssen in 2023 fließen, alle Rechnungen im Jahr 2023 datiert sein.
Die Förderung erfolgt mit bis zu 100% der tatsächlich entstandenen Kosten, wobei die Abrechnung spätestens im Januar 2024 erfolgt.
– Die Bagatellgrenze (Mindestantragsvolumen) für die Antragsstellung beträgt 5.000 €
– Antragsberechtigt sind zentrale Abrechnungsstellen der AEJ-NRW, Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Zusammenschlüsse mehrerer Träger; Zusammenschlüsse mehrerer
Einrichtungen und Organisationen werden priorisiert berücksichtigt.
– Daneben ist eine Förderung von Mikroprojekten mit maximal 1.500 € für Offene Türen mit vereinfachtem Verwendungsnachweisverfahren (Rechnungsstellung, kein formales Verfahren) möglich.
Ergebnissicherung für die Landesebene ist obligatorisch; dazu gehören
– ein kurzer Sachbericht anhand eines Fragebogens.
– die Teilnahme an einer kurzen Kick-Off-Veranstaltung (max. 2 h) per Zoom am 9. Mai um 10 Uhr
Antragsberatung per Zoom (v.a. formale Fragen).
1) Mittwoch, 22. März 10-11 Uhr
2) Dienstag, 28. März 10-11 Uhr
der neue Link:
https://juenger-westfalen-de.zoom.us/j/93944341640?pwd=UTFvVTdQL3FxSkU3bC9nbGRvY2Vudz09&from=addon Meeting-ID: 939 4434 1640 |
Mit den Infos dieser Mail sowie den Fragen aus der Beratung haben wir ein kompaktes FAQ auf diesem Padlet gefüllt: https://juenger-westfalen.padlet.org/richter_jubi_elagot/sexbildung2023sonderfoerderungelagotaej
Hintergrund:
Im April 2022 beschloss der NRW-Landtag das Landeskinderschutzgesetz mit breiter Mehrheit. Auch die Kinder- und Jugendarbeit profitiert von finanziellen Mitteln auf Grundlage des Gesetzes. Viele von Euch kennen bereits Janina Gruß, die als Referentin für AEJ-NRW und ELAGOT-NRW seit 2022 landesweit Aktivitäten im Bereich Sexuelle Bildung durchführt: https://www.elagot-nrw.de/aktuelles/neue-kollegin