Evangelische
Landesarbeitsgemeinschaft
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Finanzen / Fördermittel

21.01.2021

Öffentliche Zuschüsse

Kinder- und Jugendförderplan-NRW

Zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit unterstützt das Land offene Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendverbandsarbeit durch die Gewährung fachbezogener Pauschalen.

Die Förderung der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit erfolgt kommunal.

Zur Verbesserung des Angebots für besondere Zielgruppen und bei besonderen sozialen Problemlagen können bestehende oder neue Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zusätzlich als Einzelprojekt durch den Kinder- und Jugendförderplan NRW gefördert werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Anträge an die zuständigen Landschaftsverbände richten müssen.

Download-PDF / für den Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen/Lippe

Download-PDF / für den Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland

Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan (KJFP NRW)

Investitionen, Projekte, Freizeiten oder Schulungen werden vom kommunalen Jugendamt bezuschusst. Die kommunalen Förderrichtlinien sind nicht einheitlich und die Fördermöglichkeiten sind im Einzelfall beim zuständigen Jugendamt zu erfragen.

Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)

Zielgruppe im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) sind junge Menschen im Alter bis 26 Jahre sowie haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitende in der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit (Multiplikator(inn)en).

Für die internationale Jugendarbeit können Fördermittel aus dem KJP beantragt werden.

Weitere Infos:

Ansprechpartner für Anträge:
Andreas Roschlau, EJiR: 0261.91469764, roschlau@afj-ekir.de
Knut Grünheit, EJvW: 02304.755.181, gruenheit@afj-ekvw.de

Kirchliche Zuschüsse der EKiR

Förderplan für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche im Rheinland

Im Zuge der Planungsunsicherheit in vielen Gemeinden und Kirchenkreisen durch die Corona-Pandemie hat der Finanzausschuss entschieden, die Frist zur Abgabe der Förderanträge der Positionen II-VII bis zum 15. Februar 2021 zu verlängern.

Zudem gibt es eine weitere neue Position VII „Maßnahmen zur Förderung einer Kultur der Nachhaltigkeit“. Die Mittel sind bestimmt für Maßnahmen und Projekte, die geeignet sind, die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung in die Kinder- und Jugendarbeit zu implementieren und umzusetzen.

Zudem werden in den Jahren 2021 und 2022 Freizeiten und Ferienmaßnahmen vor Ort besonders gefördert, die nach Nachhaltigkeitskriterien durchgeführt werden und auf originelle, kreative Art das Thema „Nachhaltigkeit“ aufgreifen.

Weitere Infos und alle Formulare gibt es HIER.

Bitte alle Anträge nur über die Synodalen Jugendreferate des Kirchenkreises einreichen.

Kirchliche Zuschüsse der EKvW

Der Kirchliche Jugendplan der Evangelischen Kirche von Westfalen

Antragsberechtigung bitte in Absprache mit den zuständigen Geschäftsführenden der jeweiligen Kirchenkreise prüfen.

Download-PDF / Jugendplan EKvW

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