11.11.2025
Antragsaufforderung Basisprojekte 2026 – „Haltung gegen Spaltung“
Aufruf zur Antragstellung
Für das Jahr 2026 stehen Mittel für Basisprojekte im Kontext „Haltung gegen Spaltung“ zur Verfügung. Diese sollen die Arbeit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vor Ort gezielt unterstützen.
Antragskriterien
- Das Thema Extremismusprävention muss im Projekt klar erkennbar sein und pädagogisch bearbeitet werden.
- Ein Kostenplan gibt einen realistischen Überblick über den voraussichtlichen Mittelbedarf. Eine feste Fördersumme ist nicht vorgegeben – gebt an, welche Ressourcen ihr für eine sinnvolle Umsetzung benötigt. Da die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt sind, kann die beantragte Fördersumme gegebenenfalls nur teilweise bewilligt werden. In diesem Fall nehmen wir vorab Kontakt mit euch auf, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Bagatellgrenze für eine Förderung liegt bei 1000 Euro.
- Das Projekt wird ausschließlich im Jahr 2026 durchgeführt. Alle Ausgaben müssen in diesem Zeitraum anfallen und abgerechnet werden.
- Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist möglich, erfolgt aber auf eigenes Risiko, falls der Antrag nicht bewilligt werden sollte.
- Die Förderung kann bis zu 100 % der tatsächlich entstandenen Kosten betragen. Die Abrechnung erfolgt spätestens im Dezember 2026.
- Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Zusammenschlüsse mehrerer Träger.Alle weiteren Informationen
Alle weiteren Informationen in der beigefügten Datei
Antragstellung und Frist
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online unter folgendem Link:
Antrag zum Projekt Haltung gegen Spaltung 2026 – Formular ausfüllen
Frist zur Einreichung:
- Antragstellung Phase 1: Ab sofort bis zum 16. Dezember 2025
- weitere Antragstellungsphasen möglich – je nach Projektmittelstand.
- Die Bewertung der Projektanträge erfolgt nach Eingang, mit einer Bewilligung ist spätestens zum 31. Januar 2026 zu rechnen.
- Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ab dem 1. Januar 2026 ist möglich (ohne Anspruch auf Förderung).