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Aktuelles
AEJ-NRW bietet Unterstützung bei Beantragung und Realisierung von Medienprojekten der politischen Bildung
Das Förderprogramm „Ich kann was“ fördert Medienprojekte in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit bis zu 10.000 €. Durch die Projekte sollen 10-16-Jährige „Kompetenzen für die digitale Welt“ erwerben. Wenn ihr diese Gelder für ein Projekt der politischen Bildung nutzen wollt (z. B. zu KI oder Hate Speech), unterstützen euch Johanna Rohde und Jendrik Peters gerne bei der Suche nach Themen, Formaten und Referent*innen.
Europa erleben – Ein Film des Arbeitskreis G5 zum Europäischen Jahr der Jugend
Europa – Kontinent, Wirtschaftsraum, politisches Bündnis. Facettenreich, vielschichtig, komplex. Wie bringt man das Konstrukt EU jungen Menschen näher? Wie vermittelt man demokratische Werte? Was hat das mit Meinungsfreiheit, Frieden, Umweltschutz oder den eigenen Karrierechancen zu tun? Und wie macht man all das wirklich erfahrbar? Zum Europäischen Jahr der Jugend 2022 haben unzählige Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu dem Thema gearbeitet. Partizipativ, Peer-to-Peer, kreativ, informativ. Und immer mit einem Ziel: Europa erlebbar zu machen.
Als Teil des Arbeitskreis G5 hat die AGOT-NRW in den letzten Monaten eine Kampagne zum Engagement der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Europäischen Jahr der Jugend erstellt. Unter dem Motto „Europa erleben“ zeigen jetzt in einem Film fünf Einrichtungen ihre EU-Projekte. Für die AGOT-NRW ist der Jugendtreff Parkhaus der KURBEL Oberhausen Teil des Films geworden. Der Film zeigt exemplarisch fünf ganz unterschiedliche Projekte und ist ein gemeinschaftliches Projekt des Arbeitskreises G5. https://www.youtube.com/watch?v=Zd89kPzxo20&t=1s
Strafbarkeit von Sexting nach § 184b StGB
Strafbarkeit von Sexting nach § 184b StGB
Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) NRW hat aus Anlass der Veröffentlichung der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik 2022 und der auffällig hohen Zahl von minderjährigen Tatverdächtigen bei der „Verbreitung pornografischer Schriften“ mit rund 41 Prozent einen ausführlichen Text zu der Problematik des „Kinderpornografie-Paragrafen“ ausgearbeitet und in der Fachzeitschrift AJS Forum (Ausgabe 1/2023) veröffentlicht. Hier wird verdeutlicht, warum es einer Reform der vom Gesetzgeber im Jahr 2021 verschärften Kinder- und Jugendpornografie-Tatbestände bedarf. Jugendliche rutschten mit Verhaltensweisen in die Strafbarkeit, die teils eher einer alterstypischen sexuellen Entwicklung als dem Strafrecht zuzuordnen seien. Hier entstehe ein Wertungswiderspruch, der dringend einer gesetzlichen Korrektur bedürfe.
Bewerbung für Förderung aus dem Projekt „Vielfalt – Wir leben sie!“
Erneute Antragsaufforderung an die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit für „Vielfalt – Wir leben sie! 2023“. Die Arbeitsgemeinschaft Offene Türen Nordrhein-Westfalen e.V. (AGOT-NRW) hat in den Jahren 2016 bis 2022 bereits sieben Rahmenprojekte für Kinder und Jugendliche im Kontext von Flucht und Migration durchgeführt. In jedem Jahr wurden Herausforderungen und Chancen identifiziert, um diese in der strukturellen und inhaltlichen Ausrichtung des folgenden Projektjahres zu vertiefen und nachhaltig weiterzuentwickeln…
Seminar: Mit meinem Gott kann ich über Mauern springen
Seminar: “Mit meinem Gott kann ich über Mauern springen”
Dienstag den 12.9.23, 11.00 Uhr – Donnerstag 14.9.2023, 14.30 Uhr
Du hast Lust mit anderen gemeinsam darüber nachzudenken, was du eigentlich glaubst? Dir fällt es aber schwer, die richtigen Worte dafür zu finden?
In diesem Format eröffnen wir Räume, in denen wir gemeinsam Glaubenserfahrungen sammeln können. Wir erleben auf verschiedene Weisen, wie unsere Beziehung zu Gott aussehen kann – auf kreativen, biografischen, erlebensbasierten Wegen.
Diese Fortbildung richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Kolleg*innen, die offen und sinnsuchend sind.
Fünf Praxisworkshops „Mit Jugendlichen Glauben entdecken“
Fünf Praxisworkshops „Mit Jugendlichen Glauben entdecken“
Wie können Jugendliche Glauben entdecken und leben lernen?
Welche Angebote, Formen und Formate helfen dabei?
Um diese beiden Fragen geht es bei den 5 Praxisworkshops „Mit Jugendlichen Glauben entdecken“ 2023. An jedem der fünf Abend stellen erfahrene Expert*innen je eine konkrete Praxisidee vor, wie du mit Jugendlichen den Glauben entdecken und vertiefen kannst. Zusammen mit anderen Haupt- und Ehrenamtlichen aus der Jugendarbeit entwickelst du dann Umsetzungsideen für deine Jugendarbeit oder kannst ein Praxisdee exemplarisch ausprobieren. Mit neuer Inspiration geht es dann wieder in deine Praxis!
Die Workshops finden online per Zoom statt, immer von 19:00h bis 21:00h an den unten angegebenen Terminen.
Rundmail
Rundmail Nr. 2023-9 vom 23.05.23
Liebe Engagierte in der Jugendarbeit,
heute erhaltet ihr die neue Rundmail aus der AEJ-NRW Geschäftsstelle – wieder voll mit Informationen, die in den letzten Wochen hier eingetroffen sind und die wir euch gerne weiterleiten möchten.
(Redaktionsschluss: 22. Mai 2023)
Bundesweiten Forschungsprojekt: TikTok, Snapchat, Instagram und Co.
TikTok, Snapchat, Instagram und Co. sind aus dem Alltag nicht mehr weg zu denken. Aber welche Rolle spielen sie im Jugendzentrum
Die Uni Hildesheim bittet um Unterstützung:
In einem bundesweiten Forschungsprojekt wollen wir herausfinden, wie sich die OKJA unter dem Wachstum von sozialen Medien, Chats, Videocalls, Foren, Gaming usw. verändert hat oder verändern muss. Ziel der Forschung ist es, Digitalisierungspotentiale sowie deren Grenzen und Anknüpfungspunkte zu identifizieren.
Hierbei wollen wir Dich um Hilfe bitten. Denn nur mit Deinen fachlichen Einschätzungen und Erfahrungen als Expert*in im Feld kann Forschung lösungsorientierte Empfehlungen an die Politik weitergeben. Wir wären Dir sehr dankbar, wenn Du Dir etwa 20 Minuten Zeit nimmst, um an unserer Befragung teilzunehmen. Als Dankeschön verlosen wir 10 Geschenkgutscheine á 25€. Weiterhelfen kannst Du uns außerdem, indem Du den Link an Kolleg*innen weiterleitest.
Forderungen zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsförderung
„Kinder, Jugendliche und Erwachsene lernen ein Leben lang. Die Schule ist nur einer von vielen Bildungsakteuren auf dieser Zeitachse.“ 1 Das Handlungsfeld Ganztagsförderung wurde strukturell der Jugendhilfe zugeordnet, obgleich die Verzahnung zur Schule obligatorisch ist. Die Ev. Jugend begrüßt diese Entscheidung, weil sie anerkennt, dass ganzheitliche Bildung nicht allein durch das Handlungsfeld Schule realisiert werden kann und sollte. Aus Sicht der Evangelischen Jugend ist die derzeitige Umsetzung der Ganztagsbetreuung im Rahmen freiwilliger Angebote defizitär. Geltende Standards und Qualitätsansprüche, bspw. zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen bei der Auswahl, Entwicklung und Durchführung von Angeboten, die Begleitung durch qualifizierte Fachkräfte oder die Nutzung außerschulischer Lernorte werden nur teilweise genutzt. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung soll ab 2026 in der Klasse 1 eingeführt werden und sukzessiv um eine Klasse erhöht werden bis 2029 die Jahrgangsstufen 1-4 erfasst sind. Deshalb muss diese Legislatur genutzt werden, um die Ganztagsförderung konzeptionell, strukturell, räumlich, personell und finanziell so auszustatten, dass ein hochwertiges Bildungsangebot bereitgestellt werden kann. Für eine gelingende Kooperation zwischen Jugend(verbands)arbeit und Schule haben wir Handlungsempfehlungen erstellt, die wir als Grundlage einer Zusammenarbeit begreifen.
Hier die Handlungsempfehlungen der ELAGOT-NRW zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsförderung