Aktuelles

08.12.2022

Forderungen zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsförderung

 

„Kinder, Jugendliche und Erwachsene lernen ein Leben lang. Die Schule ist nur einer von vielen Bildungsakteuren auf dieser Zeitachse.“ 1 Das Handlungsfeld Ganztagsförderung wurde strukturell der Jugendhilfe zugeordnet, obgleich die Verzahnung zur Schule obligatorisch ist. Die Ev. Jugend begrüßt diese Entscheidung, weil sie anerkennt, dass ganzheitliche Bildung nicht allein durch das Handlungsfeld Schule realisiert werden kann und sollte. Aus Sicht der Evangelischen Jugend ist die derzeitige Umsetzung der Ganztagsbetreuung im Rahmen freiwilliger Angebote defizitär. Geltende Standards und Qualitätsansprüche, bspw. zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen bei der Auswahl, Entwicklung und Durchführung von Angeboten, die Begleitung durch qualifizierte Fachkräfte oder die Nutzung außerschulischer Lernorte werden nur teilweise genutzt. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung soll ab 2026 in der Klasse 1 eingeführt werden und sukzessiv um eine Klasse erhöht werden bis 2029 die Jahrgangsstufen 1-4 erfasst sind. Deshalb muss diese Legislatur genutzt werden, um die Ganztagsförderung konzeptionell, strukturell, räumlich, personell und finanziell so auszustatten, dass ein hochwertiges Bildungsangebot bereitgestellt werden kann. Für eine gelingende Kooperation zwischen Jugend(verbands)arbeit und Schule haben wir Handlungsempfehlungen erstellt, die wir als Grundlage einer Zusammenarbeit begreifen.

Hier die Handlungsempfehlungen der ELAGOT-NRW zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsförderung

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