Aktuelles

21.01.2026

### Wir rufen zur Antragstellung auf. ###

Liebe Engagierte in der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit in NRW, heute informieren wir Euch über eine erneute Sonderförderung im Themengebiet „Sexuelle Bildung“ für das Jahr 2026.

Auch in diesem Jahr steht wieder ein Etat für Projekte im Themenfeld Sexuelle Bildung zur Prävention sexualisierter Gewalt zur Verfügung. Aufgrund der Fördersystematik liegt ein Schwerpunkt der Mittelverausgabung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (ca. 2/3). In der Jugendverbandsarbeit werden ein Drittel der Projekte gefördert.

Antragsfrist ist Sonntag, der 08. März 2026 um 23:59 Uhr

Förderzusagen werden am 23. März 2026 verschickt.

Antragsaufforderung:

Aufgrund der Kurzfristigkeit gibt es nur eine knappe Liste an Kriterien:

– Das Thema Sexuelle Bildung muss in dem Projekt klar erkennbar sein. Reine Präventionsmaßnahmen werden nicht gefördert.

– Das Projekt ist auf das Jahr 2026 begrenzt. Alle Ausgaben müssen in 2026 fließen, alle Rechnungen im Jahr 2026 datiert sein.

– Vorzeitiger Maßnahmebeginn ist möglich.

– Die Förderung erfolgt mit bis zu 100% der tatsächlich entstandenen Kosten, wobei die Abrechnung spätestens im Dezember 2026 erfolgt.

– Antragsberechtigt sind zentrale Abrechnungsstellen der AEJ-NRW, Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Zusammenschlüsse mehrerer Träger.

– Die Förderung erfolgt in Form von Mikroprojekten. Ihr könnt pauschal 500 €, 1.000 € oder 1.500 € je Projekt beantragen, die mit vereinfachtem Verwendungsnachweisverfahren (Rechnungsstellung, kein formales Verfahren) abgerechnet werden.

– Eine Ergebnissicherung für die Landesebene ist obligatorisch; dazu gehören

-> ein kurzer Sachbericht anhand eines Fragebogens.

-> die Teilnahme an einer kurzen Kick-Off-Veranstaltung (1,5 h) per Zoom am Donnerstag, 25.3.2026, 10 – 11:30 Uhr

https://juenger-westfalen-de.zoom.us/j/93471136527?pwd=g4x15BGg3VXVxicxZBrffWUFqFPiTH.1

Meeting-ID: 934 7113 6527     Kenncode: 000509

Bitte haltet euch diesen Termin auf jeden Fall schon jetzt frei, da die Zu- bzw. Absage zur Projektförderung nach Antragsberatung erst am 23.3. erfolgen kann!!

-> die Teilnahme an einer Kick-Out-Veranstaltung (ca. 1,5 h) per Zoom am Donnerstag, 10. November, 10 – 11:30 Uhr

Wendet euch zur Antragsberatung gern per Mail oder Telefon an Janina und Isa, Kontakt: https://sexuellebildung.evangelische-jugend-nrw.de/

Mit den Infos dieser Mail sowie den Fragen aus der letztjährigen Beratung haben wir ein kompaktes FAQ auf diesem Padlet gefüllt:

https://padlet.com/juengerwestfalen/sexuelle-bildung-2026_sonderf-rderungs-projekte-kc2q5zpsi67jh6r2

 

Konkretisierung und Abgrenzung:

Wir wissen, dass viele Träger und Einrichtungen auf Grundlage der kirchlichen Gesetze (KGSsG) und Initiativen („hinschauen-helfen-handeln“) weiterhin mit der Erstellung oder Überarbeitung von Schutzkonzepten oder sexualpädagogischen Konzepten befasst sind. Diese Erstellungsprozesse sind originärer kirchlicher Auftrag, die Erarbeitung der jeweiligen Konzepte daher nicht förderfähig.

Zur Ermittlung der Förderfähigkeit aus Mitteln, die auf der Grundlage des Landeskinderschutzgesetzes bereitgestellt werden, treffen wir notwendigerweise folgende Unterscheidungen:

Inhaltlich:

  1. Schutzkonzepte – beschreiben strukturelle und formale Notwendigkeiten, Maßnahmen und Handlungsschritte auf Grundlage einer Risikoanalyse.
  2. Sexualpädagogische Konzepte – beziehen sich auf die pädagogische Arbeit der Praxis inkl. Haltungsfragen, pädagogischer Ansätze und Materialien.
  3. Projekte der Sexuellen Bildung – sind konkrete Maßnahmen zum Thema Sexuelle Bildung

Methodisch:

  1. Erstellung/Erarbeitung
  2. Erprobung/Umsetzung

 

Förderfähig aus den hier zur Verfügung stehenden Landesmitteln sind:

– Projekte der Sexuellen Bildung (3)

– die Erprobung/Umsetzung sexualpädagogischer Konzepte (2B)

Nicht förderfähig sind:

– die Erstellung/Erarbeitung sexualpädagogischer Konzepte (2A)

– die Erstellung/Erarbeitung und Erprobung/Umsetzung von Schutzkonzepten (1A, 1B)

 

Die Beantragung erfolgt ausschließlich über dieses Onlineformular:

https://forms.office.com/e/a8JNHyBnbJ

Auf der ersten Seite gebt Ihr bitte Informationen zu Eurem Träger an.

Auf der zweiten Seite konkretisiert Ihr das geplante Projekt. Bitte seid hier einerseits knapp und bündig – und formuliert andererseits Eure Herangehensweise für lesende Dritte nachvollziehbar.

Die Möglichkeit zur Beantragung endet am Sonntag, 08. März 2026 um 23:59. Die Auswahl der zu fördernden Projekte findet in den 2 Wochen danach statt. Eine Möglichkeit zur Nachbearbeitung besteht nicht.

 

Wir freuen uns über das evangelische Engagement im Kontext der sexuellen Bildung. Die vielfältigen Projekte im letzten Jahr haben wieder gezeigt, dass es eine große inhaltliche und methodische Vielfalt gibt und die Projektbausteine gut in den Strukturen funktionieren. Auch mit Eurer Hilfe und Rückmeldung sowie den praktischen Erfahrungen aus dieser Förderlinie können und werden wir das Themenfeld gezielt weiterentwickeln.

Mit lieben Grüßen- auch von den Projektverantwortlichen Isa Dvorak und Janina Gruß,

Nicole Manns-Rodenbach (Geschäftsführung der AEJ-NRW und der ELAGOT NRW)

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