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Neues zum Bundeskinderschutzgesetz
Seit dem 1.1.2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft. Mit Schreiben vom 20.12.2011 hat sich der Landesjugendring NRW für eine einheitliche Regelung zur Umsetzung des BKiSchG ausgesprochen (siehe pdf-Datei im Anhang). Dies geschah auf dem Hintergrund, dass lt. Gesetz die öffentlichen Träger (Jugendämter) mit den freien Trägern (Jugendverbänden) Vereinbarungen zur Qualitätssicherung abschließen müssen. So könnte z. B. „durch die Hintertür“ doch noch das erweiterte Führungszeugnis für Ehrenamtliche verpflichtend gemacht werden, obwohl es flächendeckend im Gesetz nicht verlangt wird. Nichts desto trotz deuten die Zeichen darauf hin, dass es – neben den hauptberuflich Tätigen, für die dies gesetzlich vorgeschrieben ist – eine Führungszeugnispflicht für die neben- bzw. ehrenamtlich Tätigen geben wird, die etwa in der Betreuung und Begleitung von Opfern sexuellen Missbrauchs tätig sind. Darüber hinaus wird zu klären sein, welche messbaren Kriterien ansonsten herangezogen werden könnten, um die Pflicht zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses zu erreichen.
In NRW sind erste Überlegungen zwischen Ministerium, Landesjugendämtern, Kommunalen Spitzenverbänden und Trägern der Jugendhilfe (incl. AGOT-NRW) erfolgt, eine Rahmenvereinbarung o. ä. zur Umsetzung des Gesetzes zu erarbeiten. Diese Verhandlungen haben zum Ziel, landesweite Empfehlungen zu erarbeiten, sodass eben nicht jedes Jugendamt einzeln ggf. willkürliche Regelungen treffen muss.
Daher an dieser Stelle unsere dringende Bitte, die Verhandlungen abzuwarten und ggf. auf die Verhandlungen zu verweisen, falls ein kommunales Jugendamt bzgl. des Abschlusses einer Vereinbarung tätig wird. Wir können zum heutigen Zeitpunkt nur raten, keine Verträge bzw. Vereinbarungen zu unterschreiben, solange es keine Rahmenvereinbarung gibt.
Aktuelle Informationen dazu gibt es auch auf der Homepage der aej (Bund) unter www.evangelische-jugend.de
LJRNRW zumBKiSchG 20.12.2011
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Anträge zur Projektförderung aus dem KJP-NRW jetzt stellen
Die Landesjugendämter haben aufgefordert, bis zum 1.3.2012 Anträge zur Projektförderung 2012 aus dem KJP-NRW zu stellen. Unten findet ihr als Grundinformation das Schreiben des Landesjugendamtes Rheinland – für Westfalen gilt gleiches und die Antragsformblätter. Im Falle einer beabsichtigten Antragstellung bitten wir dringend darum, das Anschreiben incl. Merkblatt sowie Beurteilungs- und Fördermaßstäbe unbedingt intensiv und genau durchzulesen, weil hier alle von den Landesjugendämtern anzuwendenden Bearbeitungskriterien zusammenfassend dargestellt sind – sowohl inhaltlich wie formell. Anträge richtet ihr bitte - je nach den Absprachen in eurem Bereich - über eure zentrale Abrechnungsstelle (Kirchenkreis o. ä.) bzw. direkt an das für euch zuständige Landesjugendamt.
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Qualitätsentwicklung in der Jugendarbeit Beratungsangebot für Offene Einrichtungen
Der Wirksamkeitsdialog und der in Entwicklung befindliche Qualitätsverbund stellt neue Erwartungen an die Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Qualitätsorientierte, zielgerichtete Arbeit wird gefordert bzw. erwartet. Was ist möglich, was ist unter den gegebenen Bedingungen leistbar, was ist unverzichtbar für eine qualifizierte Offene Arbeit vor Ort?
Wir beraten gerne - bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
ANGELA WÜSTHOF
Referat Offene Kinder- und Jugendarbeit im Amt für Jugendarbeit der Ev. Kirche im Rheinland Graf-Recke-Str. 209 40237 Düsseldorf
Tel. 0211/3610-293 wuesthof@afj-ekir.de
BJÖRN LANGERT
Referat Offene Kinder- und Jugendarbeit im Amt für Jugendarbeit der Ev. Kirche von Westfalen Iserlohner Str. 25 - Haus Villigst 58239 Schwerte
Tel. 02304/755-194 bjoern.langert@afj-ekvw.de
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